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Im Kern geht es um die Verhinderung von Bränden durch Fehlerlichtbögen.

Die wichtigsten Informationen erhalten Sie auf unser Internetseite unter Elektro Service.

AFDD sind unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 01.02.2016 bei Neubauten sowie bei Erweiterungen oder Änderungen von Bestandsanlagen verbindlich vorgeschrieben.